Die Diözesanversammlung bildet in der DPSG das wichtigste beschlussfassende Organ innerhalb eines Diözesanverbandes. In der Satzung der DPSG findet man alle wichtigen Details zu dieser Versammlung, die wir im Folgenden für euch zusammenfassen:
Die Diözesanversammlung hat unter Anderem folgende Aufgaben:
- die Wahl der Mitglieder des Diözesanvorstandes;
- die Wahl der Mitglieder des Rechtsträgers:
- im DV Eichstätt übernimmt der Diözesanamt St. Georg e.V. die Aufgaben des Rechtsträgers, dessen Mitglieder werden also hier gewählt;
- die Entgegennahme des Arbeitsberichtes der Diözesanleitung und die Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes:
der Diözesanvorstand, die Referenten und Arbeitskreise berichten über ihre Arbeit im vergangenen Jahr. Mit der Entlastung des Vorstandes erklärt die Versammlung, dass sie mit der Arbeit und den Ergebnissen einverstanden ist; - die Entgegennahme des Berichtes des Rechtsträgers;
- die Beratung des Jahresprogrammes des Diözesanverbandes und die Beschlussfassung über besondere Unternehmungen des Diözesanverbandes;
- die Beratung und Beshlussfassung über alle Angelegenheiten des Diözesanverbandes, die nach dieser Satzung oder einer sie ergänzenden Diözesansatzung nicht in die Zuständigkeit des Diözesanvorstandes oder der Diözesanleitung fallen.
Wer gehört alles zur Diözesanversammlung?
Die folgenden Mitglieder sind stimmberechtigte Mitglieder der Versammlung, d.h. sie dürfen bei allen Themen mit abstimmen und haben auch bei den Wahlen, z.B. zum Diözesanvorstand, eine Stimme:
- der Diözesanvorstand;
- die Diözesanstufenleitungen der Wölflings-, Jungpfadfinder-, Pfadfinder- und Roverstufe;
- die Mitglieder der Bezirksvorstände; sofern sich der Diözesanverband gemäß Ziffer 5 nur in
Stämme gliedert, die Mitglieder der Stammesvorstände; - jeweils drei Delegierte der Diözesankonferenzen der einzelnen Altersstufen.
Mit beratender Stimme gehören die unten genannten Mitglieder zur Diözesanversammlung. Sie haben kein aktives Stimmrecht, dürfen aber zum Beispiel mit Redebeiträgen an der Versammlung teilnehmen.
- die Fachreferentinnen und Fachreferenten der Diözesanleitung
- die oder der Diözesanbeauftrage für Internationale Arbeit
- jeweils zwei Delegierte der Fachkonferenzen der Fachreferate
- zwei Mitglieder des Rechtsträgers;
- ein Mitglied der Bundesleitung;
- eine Vertreterin/einen Vertreter des Diözesanvorstandes des BDKJ;
- eine Vertreterin/einen Vertreter des Ring deutscher Pfadfinderverbände (RdP) im Bundesland;
- ein Mitglied des Freunde- und Fördererkreises der DPSG im Diözesanverband;
- eine Vertreterin/einen Vertreter der anerkannten Siedlungen im Diözesanverband, sofern sich
der Diözesanverband gemäß Ziffer 5 nur in Stämme gliedert; - die hauptberufliche Geschäftsführerin/der hauptberufliche Geschäftsführer und die hauptberuflichen Referentinnen und Referenten der Diözesanleitung.
Dies gilt nicht für die hauptberuflichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei Personalfragen über den Diözesanvorstand.